Brandschutzfachfrau Brandschutzfachmann (BP)
Brandschutzfachleute sind verantwortlich für die vorschriftsgemässe und wirtschaftliche Planung, Realisierung und Kontrolle von baulichen, technischen und organisatorischen Massnahmen im vorbeugenden Brandschutz.
Sie beurteilen unabhängig von ihrer Gebäudehöhe:
- Wohn-, Büro- und Schulbauten;
- Parkings über Terrain sowie bis max. zwei Geschosse im Untergeschoss;
- Landwirtschaftliche Bauten;
- Industrie- und Gewerbebauten mit einer maximalen Brandbelastung von 1000 MJ/m2
Wichtigste berufliche Handlungskompetenzen
- Brandschutzfachleute können selbständig vorschriftsgemässe und wirtschaftliche Brandschutzkonzepte, -nachweise und -pläne zur Erreichung des geforderten Personen- und Sachwertschutzes nach dem Stand der Technik erstellen;
- Sie sind befähigt vorliegende Brandschutzkonzepte/-nachweise auf Wirtschaftlichkeit und Konformität zu prüfen;
- Sie sind in der Lage verschiedene Anspruchsgruppen im vorbeugenden Brandschutz kompetent zu beraten oder zu vertreten;
- Brandschutzfachleute können Projekte im vorbeugenden Branäschutz über alle Phasen, von der Planung über die Realisierung, bis zur Abnahme/Übergabe leiten;
- Sie kontrollieren und sichern die Qualität der verfügten Brandschutzmassnahmen am Bau;
- Brandschutzfachleute können alle mit dem Projekt verbundenen Dokumenteverwalten, und sichern deren Bereitstellung für die verschiedenen Anspruchsgruppen wie zum Beispiel Behörden oder Nutzerschaft.
Träger: Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG)