Der Lehrgang Fachmann/ Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen vermittelt die zur Vorbereitung auf die Berufsprüfung notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse.
Der berufsbegleitende Lehrgang dauert 24 Monate.
Bei uns ist beides möglich – Unterricht vor Ort und auf Distanz
Profitieren Sie von unserem attraktiven hybriden Unterrichtssetting. Entscheiden Sie flexibel, ob Sie im Kursraum oder online vom Balkon, Garten oder Wohnzimmer aus am Unterricht teilnehmen möchten. * Gewinnen Sie dank dem Hybridunterricht mehr Flexibilität in Ihrer Aus- und Weiterbildung.
* einzelne Kurstage finden nur vor Ort statt / Limitierung gemäss Studienreglement
Beginn
Zeit
Adresse
Voraussetzungen
- Fähigkeitszeugnis eines Berufes mit mindestens 3-jähriger Lehre oder einer vom SBFI anerkannten Handelsmittelschule oder ein Maturitätszeugnis sowie 4 Jahre Berufspraxis, davon 3 Jahre Fachpraxis*
- Fachausweis einer Berufsprüfung sowie 3 Jahre Berufspraxis, davon 2 Jahre Fachpraxis*
- Diplom einer höheren Fachprüfung, Abschluss einer Hochschule, einer Fachhochschule oder einer höheren Fachschule sowie 2 Jahre Fachpraxis*
- Personen ohne Ausbildung/Ausweis benötigen 6 Jahre Fachpraxis.
* Als Fachpraxis im Sinne des Prüfungsreglements Art. 8.3 gilt eine qualifizierte Tätigkeit im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens.
Niveau
Mit diesem Abschluss weisen Sie sich als Spezialist/ Spezialistin des finanziellen und betrieblichen Rechnungswesens aus und verfügen über vertiefte Kenntnisse im Wirtschaftsrecht und im Steuerrecht.
- Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen/ Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis
Form
Unterrichtssprache
Bemerkungen
Seit Januar 2018 wird die Höhere Berufsbildung staatlich zusätzlich gefördert. Der Bund beteiligt sich mit 50 Prozent an den Kosten für vorbereitende Kurse auf eidgenössische Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen, jedoch mit maximal CHF 9500.– (Berufsprüfung) bzw. CHF 10500.– (Höhere Fachprüfung). Die eidgenössische Prüfung muss dabei innerhalb von 5 Jahren absolviert werden. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg, Beiträge können für vorbereitende Kurse mit Start ab Januar 2017 beantragt werden.