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Gemeinsam für eine erfolgreiche Integration von Geflüchteten

erwachsenenbildung.ch
Mai 2019

Der Regierungsrat des Kanton Zürich verabschiedet eine koordinierte Strategie zur Umsetzung der nationalen Integrationsagenda. Damit sollen vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge rascher in die Arbeitswelt und besser in die hiesige Gesellschaft integriert werden. Ziel aller involvierten Stellen ist es, mit den Integrationsmassnahmen früher einzusetzen, sie zu erweitern und zu intensivieren, damit Geflüchtete ihre individuellen Potenziale einbringen und gesellschaftlich teilhaben können. Der Bund stellt dem Kanton dafür künftig mehr Geld zur Verfügung.

Die Integration von vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die durch Bund, Kantone, Gemeinden und von der Zivilgesellschaft – nicht zuletzt auch von den Geflüchteten selber – geleistet wird. Schweizweit erfolgt nun ein wichtiger Impuls für diese Aufgabe: Ab 1. Mai 2019 startet die von Bund und Kantonen verabschiedete Integrationsagenda Schweiz. Diese sieht für alle Akteure und Akteurinnen verbindliche Integrationsprozesse, konkrete Wirkungsziele und erhöhte Investitionen vor. Die Kantone setzen die Integrationsagenda im Rahmen der Kantonalen Integrationsprogramme (KIP) um.

Mit der Integrationsagenda hat der Bundesrat die von den Kantonen geforderte Erhöhung der einmalig pro Person ausbezahlten Integrationspauschale von 6'000 auf 18'000 Franken beschlossen. 
Gezielte Weiterentwicklung der Integrationsförderung

Im Kanton Zürich hat der Regierungsrat die Direktion der Justiz und des Innern mit der Umsetzung der Integrationsagenda («Integrationsagenda Zürich IAZH») als Teil des KIP 2 (2018-2021) beauftragt. Die Erarbeitung des nun vorliegenden Umsetzungskonzepts erfolgte unter der Leitung der Fachstelle Integration in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und kantonalen Stellen.

Kanton und Gemeinden leisten zur Integrationsförderung für Geflüchtete schon heute viel und es bestehen zahlreiche erprobte Angebote. Die IAZH setzt deshalb nicht auf eine grundlegende Neuausrichtung, sondern auf eine gezielte Weiterentwicklung in den Bereichen Information, Begleitung und Bildung.
Enge Zusammenarbeit und Koordination als Modell für den Erfolg

Mit der IAZH besteht eine neue gemeinsame Strategie, die zielgerichtete und durchgehende Integrationsprozesse ermöglicht und die Zusammenarbeit stärkt zwischen den Gemeinden und den kantonalen Stellen wie dem Kantonalen Sozialamt, Amt für Jugend und Berufsberatung, Volksschulamt, Mittelschul- und Berufsbildungsamt sowie dem Amt für Wirtschaft und Arbeit. Da die Gemeinden bei der Integrationsförderung von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen eine zentrale Rolle innehaben, erhalten sie durch die IAZH mehr Gestaltungsspielraum, mehr finanzielle Mittel für die Integrationsförderung von vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen und entsprechend mehr Verantwortung.
Bedarfsgerechte Integrationsangebote

Dank des höheren finanziellen Engagements des Bundes wird die sogenannte Angebotspalette bedarfsgerecht erweitert und spezifische Integrationsangebote – wie Erstinformation, Deutschkurse, Potenzialabklärungen oder Job-Coaching – setzen früher und wirksamer ein. Dadurch werden vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge bedarfsgerecht auf die Schule, Berufsbildung, Arbeitswelt und den Alltag vorbereitet.

Abgesehen von gewissen Mehraufwendungen in der Übergangsphase sowie für Koordination, Qualitätssicherung und Information ist die Finanzierung der Angebote für den Kanton saldoneutral, da diese vollumfänglich über Bundesmittel erfolgt.

Für eine erfolgreiche Integration von geflüchteten Menschen sind neben den staatlichen Stellen auch die zivilgesellschaftlichen Akteure und Akteurinnen unverzichtbar. Diese stärken das gesellschaftliche Miteinander und tragen damit wesentlich zur gelingenden Integration bei. Mit der IAZH wird deshalb das freiwillige Engagement von Geflüchteten und für Geflüchtete gefördert und besser mit den staatlichen Angeboten vernetzt.