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Immobilienbewirtschafter / Immobilienbewirtschafterin, eidg. FA

In der Ausbildung zur Immobilienbewirtschafterin/ zum Immobilienbewirtschafter vertiefen Sie Ihre Kenntnisse in der Fachrichtung Bewirtschaftung, um zukünftig selbstständig Immobilien bewirtschaften zu können. Nebst dem Unterricht in Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre, Rechtslehre und Bauwesen wird besonderes Gewicht auf die Verwaltung von Mietliegenschaften und Stockwerkeigentum gelegt.

Kursart: Donnerstag 17.45-21.00 Uhr und Samstag, 8.15-13.00 Uhr

Diese Weiterbildung mit ca. 364 Lektionen dauert 12 Monate.

Bei uns ist beides möglich – Unterricht vor Ort und auf Distanz
Profitieren Sie von unserem attraktiven hybriden Unterrichtssetting. Entscheiden Sie flexibel, ob Sie im Kursraum oder online vom Balkon, Garten oder Wohnzimmer aus am Unterricht teilnehmen möchten.* Gewinnen Sie dank dem Hybridunterricht mehr Flexibilität in Ihrer Aus- und Weiterbildung.
* einzelne Kurstage finden nur vor Ort statt / Limitierung gemäss Studienreglement

Beginn

30.01.2025
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Zeit

17:45 - 21:00
Preis
12000 CHF

Adresse

Feusi Bildungszentrum AG
Max-Daetwyler-Platz 1
3014 Bern

Ziel

Sie können selbstständig Immobilien bewirtschaften.

  • Immobilienbewirtschafter / Immobilienbewirtschafterin, eidg. Fachausweis

Voraussetzungen

Zum Zeitpunkt der Berufsprüfung 3 Jahre Berufspraxis in der Immobilienbranche

Form

Blended Learning

Unterrichtssprache

Deutsch

Bemerkungen

CHF 12000.– (für SVIT-Mitglieder CHF 11200.–), (zzgl. ca. CHF 200.– für Fachliteratur). 

Seit Januar 2018 wird die Höhere Berufsbildung staatlich zusätzlich gefördert. Der Bund beteiligt sich mit 50 Prozent an den Kosten für vorbereitende Kurse auf eidgenössische Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen, jedoch mit maximal CHF 9500.– (Berufsprüfung) bzw. CHF 10500.– (Höhere Fachprüfung). Die eidgenössische Prüfung muss dabei innerhalb von 5 Jahren absolviert werden. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg, Beiträge können für vorbereitende Kurse mit Start ab Januar 2017 beantragt werden. > mehr erfahren