Der Lehrgang vermittelt Ihnen die wichtigsten Änderungen, die neuste Gerichtsbarkeit im Bereich der Sozialversicherungen. Ziel ist es, Sie in allen Sozialversicherungsbereichen wieder auf den aktuellen Stand zu bringen.
Die Gesetzgebung im Bereich Sozialversicherungen ist in den letzten Jahren immer schnelllebiger geworden. Ist die Ausbildung im Bereich Sozialversicherungen bei Ihnen bereits einige Zeit her? Ist Ihr Wissen nicht mehr auf dem neusten Stand? Der Lehrgang vermittelt Ihnen die wichtigsten Änderungen, die neuste Gerichtsbarkeit im Bereich der Sozialversicherungen. Ziel ist es, Sie in allen Sozialversicherungsbereichen wieder auf den aktuellen Stand zu bringen. Zusätzlich werden wir Ihnen noch einen Ausblick in die geplanten bzw. aktuellen Gesetzesreformen ermöglichen.
Ausbildungsziele
Sie sind in allen Sozialversicherungsbereichen wieder auf dem aktuellen Stand und vertiefen/frischen das Fachwissen praxisbezogen auf. Sie erhalten am Ende des Kurses einen Kursausweis
Zielgruppe
- Absolventinnen und Absolventen des gesamten Lehrgangs zur Sozialversicherungsfachfrau/zum Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis oder mit einer gleichwertigen Ausbildung (z.B. CAS Sozialversicherungsrecht). Idealerweise liegt der Lehrgangsbesuch mindesten drei Jahre zurück. Eine bestandene Prüfung wird nicht vorausgesetzt.
- Personen mit langjähriger Berufserfahrung im Sozialversicherungsbereich oder anderen Weiterbildungen mit Sozialversicherungsfächern können auf Anfrage aufgenommen werden.
Voraussetzungen
- Kenntnisse der Sozialversicherungen auf Niveau Sozialversicherungsfachfrau/ – fachmann